Zum Inhalt

Nutzungsbedingungen

der Onlineplattform „WORK IN AUSTRIA Talent Hub“ (www.workinaustria.com)

Fassung September 2023

1. Präambel 

 

  • 1.1. Die Austrian Business Agency österreichische Industrieansiedlungs- und WirtschaftswerbungsgmbH (im Folgenden „ABA“ abgekürzt) ist eine gemeinnützige, der Republik Österreich unterstehende Gesellschaft zur Förderung des Wirtschafts, Arbeits- und Filmstandortes Österreich. 
  • 1.2. Zu den Aufgaben der ABA zählt unter anderem, Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte/n in Österreich beim Recruiting von internationalen Fachkräften zu unterstützen. 
  • 1.3. Dazu betreibt die ABA samt entsprechenden Features eine als „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“ bezeichnete Internetplattform (im Folgenden auch „Onlineplattform“ genannt), durch deren wechselseitig (stets) eigenverantwortliche Nutzung Unternehmen auf Mitarbeitersuche und internationale Fachkräfte, welche an einer entsprechenden Stelle interessiert sind, zusammenfinden sollen. Die Nutzung der Onlineplattform samt integrierten Services bietet die ABA ausnahmslos nur nach Maßgabe der folgenden Nutzungsbedingungen an, ohne selbst Vermittlungstätigkeit in welcher Form immer zu entfalten. 
  • 1.4. Die ABA legt größten Wert auf Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt. Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 
  • 1.5. Dies vorausgeschickt, gilt für die Nutzung der Onlineplattform (Punkt 1.3) Folgendes: 

 

2. Begriffsbestimmungen, Abkürzungen 

  • 2.1. „Unternehmen“ sind selbständig erwerbstätige natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, zudem juristische Personen öffentlichen Rechts, die ein Unternehmen betreiben, allesamt mit Sitz und/oder Betriebsstätte/n in Österreich. Mitumfasst sind Personaldienstleister, welche von einem Unternehmen beauftragt sind, passende Mitarbeiter zu suchen. 

  • 2.2. „Administrator“ ist jene natürliche Person, welche im Zuge der Onlineplattformnutzung mit Wirkung für ein in der Rechtsform einer juristischen Person betriebenes Unternehmen konkret handelt (Registrierung, Erstellen eines Benutzerprofils usw.) bzw. allgemein ein Unternehmen vertritt. Für ein Unternehmen der beschriebenen Art können auch mehrere Administratoren tätig sein, welche dann jeweils eigene Passwörter erhalten. 

  • 2.3. Eine „internationale Fachkraft“ ist jede Person mit abgeschlossener Berufsausbildung („Fachkompetenz“) oder absolviertem Hochschulstudium (bzw absolviert dieses Studium in absehbarer Zukunft), die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, ferner Auslandsösterreicher mit entsprechender Berufsausbildung. Zudem fallen unter den Begriff überdies auch Studierende ohne österreichische Staatsbürgerschaft, falls sie an einer österreichischen Hochschule inskribiert sind. 

  • 2.4. „Stellensuchender“ ist jede internationale Fachkraft, welche eine Beschäftigung in Österreich als unselbständiger Arbeitnehmer sucht. 

  • 2.5. „Nutzer“, gleich, ob Unternehmen oder Stellensuchender (Punkte 2.1 bis 2.4), ist jede Person, die sich auf der „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“-Onlineplattform registriert, um anschließend die Onlineplattform samt integrierten Services zu nutzen. „Besucher“ ist demgegenüber jede Person, welche im Internet die Onlineplattform ansteuert, ohne sich zu registrieren. 

  • 2.6. „Bewerberdatenbank“ ist die portaleigene Datenbank, in welcher registrierte Nutzer ihre Profile für den wechselseitigen Zugriff freigeben, d. h. veröffentlichen können. Unternehmen können in der Datenbank ihre freien Stellen anzeigen (Stellenangebote), Stellensuchende können sich hingegen bei den Unternehmen bewerben. Zu alledem stehen Filterfunktionen zur Verfügung. 

  • 2.7. „DSGVO“ steht für die Verordnung (EU) 2016/679 - Datenschutz-Grundverordnung. 
     

3. Geltung, Änderung dieser Nutzungsbedingungen 

  • 3.1. Die Bereitstellung der „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“-Onlineplattform sowie deren Nutzung erfolgen ausschließlich aufgrund und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen. 

  • 3.2. Mit der Nutzung der Onlineplattform unterwirft sich der Nutzer (Punkt 2.5) diesen Nutzungsbedingungen. Dasselbe gilt zudem für Besucher (Punkt 2.5), welche die Onlineplattform ansteuern. 

  • 3.3. Etwaige Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, zu welchen die ABA jederzeit berechtigt ist, werden einen Monat vor deren generellem Inkrafttreten online auf der Onlineplattform kundgemacht und für registrierte Nutzer durch die fortgesetzte Nutzung der Onlineplattform ab dem Inkrafttreten der geänderten Nutzungsbedingungen wirksam. Bei etwaigem Widerspruch des Nutzers gegen die Änderung ist die ABA berechtigt, seinen Account zu schließen sowie das Profil des Nutzers samt allen von ihm hochgeladenen Daten und Dateien zu löschen. 

 

4. Datenschutzhinweis 

  • 4.1. Ganz generelle Informationen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten erteilt die ABA im Wege ihrer Datenschutzerklärung. 

  • 4.2. Dieser Datenschutzerklärung, welche online unter aba.gv.at abrufbar ist, unterliegt sowohl für Nutzer als auch für Besucher die Erhebung, Speicherung oder Nutzung oder Weitergabe von personenbezogenen Daten. 

 

5. Registrierung, Funktionalitäten der Onlineplattform, Einverständnis 

  • 5.1. Unternehmen und Stellensuchende, welche sämtliche der in den Punkten 2.1 bis 2.4 jeweils vorgesehenen Kriterien erfüllen, können sich auf der von der ABA betriebenen Onlineplattform „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“ kostenlos registrieren. Für andere Personen, d. h. Personen, welche die Kriterien nicht erfüllen, ist die Onlineplattform grundsätzlich nicht bestimmt. Von ihnen dennoch angelegte Accounts kann die ABA jederzeit löschen. 

  • 5.2. Jeder Administrator, welcher im Zuge der Onlineplattformnutzung für eine juristische Person handelt (Punkt 2.2), überhaupt jede Person, welche für ein Unternehmen tätig wird bzw. Vertretungshandlungen setzt, ist alleine dafür verantwortlich, ausreichend vertretungs- bzw. handlungsbefugt zu sein und Kompetenzgrenzen einzuhalten. Sollte in diesem Kontext ein Unternehmen, begründet mit einer (angeblichen) Kompetenzüberschreitung eines Administrators/Vertreters, die ABA belangen, hat dieser die ABA schad- und klaglos zu halten. 

  • 5.3. Im Zusammenhang mit der Registrierung ist die ABA jederzeit berechtigt, Identitätsnachweise zu verlangen, bei Unternehmen etwa Auszüge aus Firmenbuch, Gewerberegister u. dgl. mehr, bei Stellensuchenden etwa einen Personalausweis oder Reisepass, Geburtsurkunde usw. Nutzer müssen auf Verlangen der ABA zudem entsprechende Nachweise erbringen, dass sie zur Zielgruppe (Punkt 5.1) gehören. 

  • 5.4. Was Stellensuchende betrifft, beträgt das Mindestalter für eine Registrierung 15 Jahre. 

  • 5.5. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. 

  • 5.6. Im Zuge der Registrierung wählt der Nutzer bzw. Administrator ein Passwort, mit welchem er jederzeit Zugriff auf das jeweilige Benutzerprofil hat. Der Nutzer/Administrator kann das Passwort in den Profileinstellung jederzeit ändern. 

  • 5.7. Unternehmen sowie Stellensuchenden, welche sich registrieren, stehen als Nutzern (Punkt 2.5) die Funktionalitäten der Onlineplattform nach eigenen Vorstellungen uneingeschränkt zur Verfügung. Hingegen haben Besucher (Punkt 2.5), welche sich nicht registrieren möchten, eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit, ihnen werden ohne Gewährung von Zugriff auf umfassende Datenbestände nur ausgewählte Funktionalitäten der Onlineplattform zur Verfügung gestellt. 

  • 5.8. Die Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass die ABA auf alle personenbezogenen Daten und sonstigen Informationen, welche die Nutzer freiwillig und durchwegs im eigenen Interesse auf die Onlineplattform hochladen, zugreifen und diese verwenden und speichern darf. 

  • 5.9. Mit der Veröffentlichung von Stellenangeboten ist das Einverständnis verbunden, dass die ABA einzelne Stellenangebote für die Bewerbung der „WORK in AUSTRIA TALENT HUB“ Onlineplattform auf sämtlichen ihr zur Verfügung stehenden Kommunikationskanälen verwenden darf. Die Auswahl dieser Stellenangebote obliegt ausschließlich der ABA nach Maßgabe des jeweiligen Kommunikationszwecks.  

 

6. Erstellen von Benutzerprofilen

  • 6.1. Das Erstellen eines Profils auf der Onlineplattform ist eine aktive Maßnahme des Nutzers (Unternehmen bzw. Administrator oder Stellensuchender). 

  • 6.2.Die Entscheidung, welche Daten und sonstigen Informationen über den Nutzer (Unternehmen oder Stellensuchender), allenfalls auch Dateien und Dokumente auf die Onlineplattform für die dort vorgesehenen Zwecke und Funktionalitäten hochgeladen werden, liegt allein beim Nutzer. Ihm obliegt zudem die Verwaltung seines Profils; dies bei Unternehmen, welche in der Rechtsform einer juristischen Person betrieben werden, auf Seite des Administrators, welcher zudem gleich wie ein Nutzer für die korrekte bzw. rechtmäßige Onlineplattformnutzung haftet. 

  • 6.3.Das Hochladen falscher, irreführender oder sonst rechtswidriger Informationen ist untersagt. Bei Eingabe derartiger Daten steht der ABA das Recht zu, die Daten ohne Weiteres zu löschen. 

  • 6.4.Das Profil von Stellensuchenden darf keine sensiblen Daten enthalten, sohin keine personenbezogenen Daten insbesondere des folgenden Inhalts: 

    Daten, aus denen rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen einer Person hervorgehen; 

    Gewerkschaftszugehörigkeit; 

    genetische Daten, biometrische Daten, die ausschließlich zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person verarbeitet werden; 

    Gesundheitsdaten; 

    Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer Person. 

    Sollten Stellensuchende dennoch sensible Daten dieser Art veröffentlichen, sind sie für etwaige widrige Folgen alleine verantwortlich. 

  • 6.5.Jeder Nutzer ist für den Inhalt seines Profils selbst verantwortlich und muss dafür Sorge tragen, dass niemand bzw. kein Unbefugter Zugriff auf das Profil hat. Zu diesem Zweck hat der Nutzer bzw. jeder Administrator das Zugangspasswort geheim zu halten. 

  • 6.6.Das Benutzerprofil kann jederzeit gelöscht werden. Der ABA steht zudem uneingeschränkt zu, jene Profile, die länger als sechs Monate nicht verwendet werden, ohne Weiteres zu löschen.

 

7. Onlineplattformfunktionen für registrierte Unternehmen 

7.1. Veröffentlichung von Stellenangeboten 

  • 7.1.1. Registrierte Unternehmen bzw. von diesen ausreichend dazu befugte Administratoren können auf der „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“-Onlineplattform Stellenangebote schalten, welche allesamt von registrierten Stellensuchenden eingesehen werden können. 

  • 7.1.2. Bei der Gestaltung und Veröffentlichung von Stellenangeboten haben die inserierenden Unternehmen jedenfalls die folgenden Bestimmungen einzuhalten: 

    • 7.1.2.1. Im Rahmen eines Stellenangebotes darf nur eine einzige offene Stelle beworben werden, eine Zusammenfassung mehrerer offener Stellen in nur einer Anzeige ist nicht zulässig. 

    •  7.1.2.2. Die Stellenangebote sind stets so zu gestalten, dass sie sämtlichen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, etwa dem Gleichbehandlungsgesetz. 

    • 7.1.2.3. Stellenangebote dürfen des Weiteren keine irreführenden, diskriminierenden, anstößigen, rassistischen oder sexistischen Inhalte enthalten. 

  • 7.1.3. Stellenangebote, welche den Mindestanforderungen des Punktes 7.1.2 nicht gerecht werden, können als unlauter von der ABA nach freiem Ermessen ohne weitere Korrespondenz jederzeit von der „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“-Onlineplattform gelöscht werden, ohne dass daraus von Unternehmensseite Rechtsfolgen welcher Art immer abgeleitet werden könnten. 

  • 7.1.4. Darüber hinaus hat jedes Unternehmen, welches unlautere Stellenangebote schaltet, die ABA, falls diese wegen derartiger Angebote von dritter Seite belangt werden sollte, schad- und klaglos zu halten. 

 

7.2. Mitarbeitersuche in der Bewerberdatenbank 

  • 7.2.1. Registrierte Unternehmen können auf der „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“-Onlineplattform insbesondere auch selbständig nach geeigneten (potentiellen) künftigen Mitarbeitern suchen. Dazu können Unternehmen bzw. Administratoren die plattformgenerierte Bewerberdatenbank unter Definition von Suchkriterien mithilfe von verschiedensten Filter- und Suchmöglichkeiten nach in Betracht kommenden Stellensuchenden kostenlos durchsuchen. 

  • 7.2.2. Die Suchergebnisse werden dahin dargestellt, dass sämtliche Profile jener geeigneten Stellensuchenden dargestellt werden, die ihre Daten für die Bewerberdatenbank freigegeben haben. Unternehmen können so sowohl die von den Stellensuchenden bereitgestellten Informationen über Ausbildung, Kompetenzen und Arbeitserfahrung einsehen als auch bei Interesse Stellensuchende direkt kontaktieren. 

  • 7.2.3. Unternehmen und für diese handelnde Administratoren, die Zugriff auf die Daten von Stellensuchenden haben, sind verpflichtet, sämtliche Informationen einschließlich der Kontaktdaten nur für den dafür vorgesehenen Zweck zu verwenden, und zwar für die (mögliche) Anwerbung von Stellensuchenden für eine offene Stelle im eigenen Unternehmen. Jedwede Verwendung für andere Zwecke, etwa Werbezwecke, Veröffentlichung usw., überdies die Datenweitergabe an Dritte, gleich, ob entgeltlich oder unentgeltlich, und die Datenverwendung durch Dritte sind ausnahmslos untersagt. Ausgenommen vom Verbot der Datenweitergabe, sind ausschließlich nur deklarierte Personaldienstleister (Punkt 2.1), welche im Auftrag eines bestimmten Unternehmens für dieses nach geeigneten (potentiellen) künftigen Mitarbeitern suchen. 

 

8. Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO über Auftragsverarbeitung 

(Unternehmen, Personaldienstleister) 

8.1. Einleitung 

  • 8.1.1. Unternehmen dürfen die Daten von Stellensuchenden nur für die dafür vorgesehenen Zwecke und nicht missbräuchlich verwenden oder an Dritte weitergeben. Für Personaldienstleister gilt in Bezug auf die Datenweitergabe Punkt 7.2.3. 

  • 8.1.2. Sie verpflichten sich, alle persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Vorgaben und Bestimmungen einzuhalten, und haben die ABA schad- und klaglos zu halten, sollten Stellensuchende oder Dritte, etwa Konkurrenzunternehmen, Behörden und dgl. die ABA wegen Rechtsverstößen von Unternehmensseite belangen. 

  • 8.1.3. Durch die Registrierung erhalten Unternehmen automatisch Zugriff auf die Bewerberdatenbank und sind diesbezüglich im Sinne der Bestimmungen der DSGVO Verantwortliche für die Daten, welche sie einsehen können. Auch für Stellenangebote agiert die ABA als Auftragsverarbeiter, während die jeweiligen Unternehmen wiederum Verantwortliche sind. 

  • Dies vorausgeschickt, treffen Unternehmen und ABA die folgende Vereinbarung über Auftragsverarbeitung (Art 28 DSGVO). 

 

8.2. Gegenstand und Dauer der Vereinbarung

  • 8.2.1. Gegenstand des Auftrages ist die Nutzung der „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“-Onlineplattform für die Veröffentlichung von Unternehmensprofilen (Punkt 6), überdies von Stellenangeboten (Punkt 7.1) und für die Nutzung der Bewerberdatenbank.
  • 8.2.2. Diese Vereinbarung ergänzt die Nutzungsbedingungen der ABA für die Nutzung der Onlineplattform. Jedes registrierte Unternehmen hat im Zuge der Onlineplattformnutzung jeweils Zugang und Einsicht in personenbezogene Daten von Stellensuchenden, überdies in etwa hochgeladene Dokumente und sonstige Informationen.
  • 8.2.3. Die Vereinbarung hat, welche die Bereitstellung der Onlineplattform samt allen verfügbaren Funktionalitäten zum Gegenstand hat, wird auf die Dauer der Nutzung abgeschlossen.

 

8.3. Datenkategorien, Betroffenenkreis, Verarbeitungszweck

  • 8.3.1. Die folgenden Datenkategorien gelangen zur Verarbeitung, und zwar personenbezogene Daten von Stellensuchenden (Generalien, Lebenslauf), Kontaktdaten, Ausbildungs-, Beschäftigungsdaten, Bild- und Videomaterial, Dokumente, welche diese Datenkategorien enthalten.
  • 8.3.2. Das jeweilige Unternehmen (Auftraggeber) verarbeitet Daten einerseits von Stellensuchenden und allenfalls auch von Mitarbeitern der ABA. Die ABA (Auftragnehmer) verarbeitet personenbezogene Daten von Stellensuchenden und allenfalls auch von Mitarbeitern des Unternehmens.
  • 8.3.3. Der Zweck der Verarbeitung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen der „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“- Onlineplattform. Das jeweilige Unternehmen verarbeitet die Daten ausschließlich zum Zweck des Recruiting, d. h. der Anwerbung neuer Mitarbeiter.

 

8.4. Pflichten der ABA

  • 8.4.1. Die ABA verpflichtet sich, Daten und/oder Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der nicht exklusiven Aufträge des Unternehmens zu verarbeiten. Die Vertragsteile halten fest, dass der mit einer Bewerberdatenbank generell verbundene typische Zweck jedenfalls gewahrt bleiben muss und dazu keinem Unternehmen allein exklusive Rechte an den Daten zustehen. Erhält die ABA einen behördlichen Auftrag, überlassene Daten herauszugeben, so hat die ABA, insoweit dies gesetzlich zulässig ist, das Unternehmen darüber zu informieren und die Behörde an dieses zu verweisen.
  • 8.4.2. Die ABA erklärt rechtsverbindlich, dass
    • sie alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit schriftlich verpflichtet hat oder diese Personen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen
    • und sie ferner sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DSGVO ergriffen hat.
  • 8.4.3. Die ABA ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit das Unternehmen die Rechte der Betroffenen nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Unternehmen alle dafür notwendigen Informationen. Wird von einem Betroffenen ein entsprechender Antrag an die ABA gerichtet und lässt der Antrag erkennen, dass der Antragsteller die ABA irrtümlich für den Verantwortlichen der Datenverarbeitung hält, so hat die ABA den Antrag unverzüglich an das Unternehmen weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
  • 8.4.4. Die ABA unterstützt das Unternehmen ferner bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person usw.).
  • 8.4.5. Dem Unternehmen wird hinsichtlich derVerarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Kontrolle eingeräumt. Die ABA verpflichtet sich diesbezüglich, dem Unternehmen jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung aller in Punkt 8 genannten Verpflichtungen notwendig sind. Die ABA wird das Unternehmen ferner informieren, falls sie der Ansicht ist, dass eine Weisung des Unternehmens gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstößt.

 

8.5. Ort der Durchführung der Datenverarbeitung

  • Von Seite der ABA werden alle Datenverarbeitungstätigkeiten ausschließlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.

 

8.6. Zulässigkeit der Auftragsverarbeitung

  • 8.6.1. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Auftragsverarbeitung ist alleine das jeweilige Unternehmen (Auftraggeber) verantwortlich.
  • 8.6.2. Das Unternehmen (Auftraggeber) hält die ABA (Auftragnehmer) in seinem Verantwortungsbereich gegenüber Dritten schad- und klaglos.

 

8.7. Sonstige Bestimmungen

  • 8.7.1. Es wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen. Alle Abänderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
  • 8.7.2. Es gilt österreichisches materielles Recht. Gerichtsstand ist Wien.

 

9. Onlineplattformfunktionen für registrierte Stellensuchende

9.1. Stellensuche, Speicherung

  • 9.1.1. Das Erstellen eines Profils auf der Onlineplattform und das Hochladen von Informationen (Lebenslauf, Ausbildung, Kompetenzen, Berufserfahrung usw.) und von Dokumenten dient der Stellensuche im alleinigen Interesse der internationalen Fachkraft (Punkt 2.3).
  • 9.1.2. Die Entscheidung, welche Daten in dessen Lebenslauf eingetragen werden, liegt beim Stellensuchenden allein.
  • 9.1.3. Werden Dokumente wie etwa Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbestätigungen und dgl. oder Bilder, Videos usw. hochgeladen, werden diese im Rahmen der Onlineplattform gespeichert, bis die Dateien oder das gesamte Profil vom Stellensuchenden selbst gelöscht werden.

 

9.2. Bewerberdatenbank, Bewerbungen

  • 9.2.1. Stellensuchende haben die Möglichkeit, in die Bewerberdatenbank aufgenommen zu werden und ihr Profil samt allen Daten, Informationen und Dokumenten zur Einsicht für Unternehmen, welche auf der Onlineplattform ebenfalls registriert sind, freizugeben. Durch eine derartige Freigabe zur entsprechenden Veröffentlichung können Unternehmen alle Angaben, welche der Stellensuchende in seinem Profil gemacht hat, einsehen.
  • 9.2.2. Gibt der Stellensuchende sein Profil für die Bewerberdatenbank frei, so stimmt er damit auch einer Kontaktaufnahme durch das jeweilige Unternehmen zu.
  • 9.2.3. Bei aktiven Bewerbungen durch den Stellensuchenden werden die von diesem hochgeladenen Daten samt allen Informationen an das vom Stellensuchenden ausgewählte Unternehmen gesendet. Durch das Versenden einer Bewerbung stimmt der Stellensuchende zu, dass das Unternehmen alle Daten im Profil des Stellensuchenden sehen kann und den Bewerber kontaktieren darf.
  • 9.2.4. Bewerbungen sind für Unternehmen für die Dauer der für die Speicherung von Bewerbungsunterlagen gesetzlich vorgesehenen Fristen verfügbar. Der Grund für die Speicherung erlischt mit der Zu- oder Absage eines Unternehmens. Die Unterlagen dürfen dann noch sechs Monate behalten werden. Danach werden die Daten auf Unternehmensseite gelöscht.
  • 9.2.5. Die ABA haftet nicht für eine missbräuchliche Verwendung der Daten außerhalb der Onlineplattform. Löscht ein Stellensuchender sein Profil, haftet diesem die ABA auch dann nicht, wenn er nachträglich von einem Unternehmen dennoch kontaktiert wird.

 

10 Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. A) DSGVO

(Stellensuchende)

10.1. Einleitung

  • 10.1.1. Die ABA legt auf den Schutz von personenbezogenen Daten größten Wert. Sie beachtet dazu die anwendbaren Rechtsvorschriften zum Schutz, rechtmäßigen Umgang und zur Geheimhaltung personenbezogener Daten sowie zur Datensicherheit, insbesondere das österreichische Datenschutzgesetz (DSG), die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Telekommunikationsgesetz (TKG).
  • 10.1.2. Die ABA verarbeitet die vom Stellensuchenden hochgeladenen Daten, Dokumente und Dateien nur nach Maßgabe der Nutzungsbedingungen und der von ihm wie folgt erklärten Einwilligung. Insoweit sich hochgeladene Daten oder Dokumente usw. auf Familienangehörige der Fachkraft beziehen sollten (Punkt 2.3), erklärt diese, dass auch von Seite der betroffenen Angehörigen eine Einwilligung dahin vorliegt, dass die ABA im Rahmen der Onlineplattform die Daten im Interesse der Fachkraft verarbeiten darf.

 

10.2. Freiwilligkeit

  • 10.2.1. Der Stellensuchende wird darauf hingewiesen, dass die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe der Daten, Dokumente, Dateien usw. auf freiwilliger Basis erfolgt.

  • 10.2.2. Wird dazu die Einwilligung nicht erteilt, entstehen dem Stellensuchenden an sich keine Nachteile, allerdings hat er an der Onlineplattform bzw. deren Nutzung keine Teilhabe.

10.3. Widerruf

  • Der Stellensuchende hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
  • Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

10.4. Betroffenenrechte

  • 10.4.1. Informiert wird der Stellensuchende weiters, dass ihm nach den Bestimmungen der Art. 12 ff der Datenschutz-Grundverordnung die folgenden Rechte zustehen, und zwar:
    • das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO (Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten.),
    • das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO (Werden unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu.),
    • das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO (Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kann die betroffene Person die Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen.),
    • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
    • das Recht nach Art. 21 DSGVO, Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen,
    • gegebenenfalls (ggf.) ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO (Dieses Recht steht der betroffenen Person ggf. zu, wenn sie in die Datenverarbeitung eingewilligt hat oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird.).
  • 10.4.2. Sollte eine betroffene Person allenfalls der Auffassung sein, dass die Verarbeitung ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche allenfalls sonst verletzt, hat sie überdies das Recht, sich bei der österreichischen Datenschutzbehörde oder bei einer Aufsichtsbehörde innerhalb der EU zu beschweren. Die österreichische Datenschutzbehörde ist unter der folgenden Adresse erreichbar, und zwar:

Österreichische Datenschutzbehörde, 1030 Wien, Barichgasse 40-42
Telefonnummer: +43 1 52152-0, E-Mail: dsb@dsb.gv.at.

 

11 Unentgeltlichkeit, kein Rechtsanspruch

  • Die Nutzung der „WORK IN AUSTRIA Talent Hub“-Onlineplattform ermöglicht die ABA unentgeltlich.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Onlineplattformnutzung besteht nicht.

 

12 Einwilligung zur Zusendung von elektronischer Post

  • 12.1. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, von der ABA bezüglich der Nutzung der Onlineplattform mittels EMail oder via Social Media kontaktiert zu werden.
  • 12.2. Darüber hinaus willigt er ein, von der ABA auch zu Marketingzwecken und Werbung mittels E-Mail oder via Social Media kontaktiert zu werden, wobei er die letztere Einwilligung jederzeit und ohne Angabe von Gründen kostenlos widerrufen kann; dies entweder per E-Mail oder durch schriftliche Information oder, falls der Nutzer allenfalls Newsletter erhalten sollte, mittels des jeweiligen Abmeldelinks.

 

13. Verbot von Missbrauch

  • 13.1. Sämtlichen Nutzern ist untersagt, die von der ABA zur Verfügung gestellte „WORK IN AUTRIA TALENT HUB“-Onlineplattform missbräuchlich zu nutzen, wobei als Missbrauch insbesondere gelten:
    • jedwede Nutzung der Onlineplattform zu anderen als den gemäß diesen Nutzungsbedingungen erlaubten Zwecken; 
    • jeder sonstige schwerwiegende Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen; 
    • jeder Verstoß gegen Gesetze und Rechtsvorschriften welcher Art immer, beispielsweise gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) 2021 usw.; 
    • der unbefugte Eingriff in Rechte Dritter, insbesondere etwa in jene von anderen Nutzern; 
    • die unbefugte Weitergabe von Benutzerdaten an Dritte; 
    • jedes Auskundschaften von Systemfunktionen oder von Daten, die nicht für den Abruf durch Nutzer bestimmt sind, überhaupt jeder Versuch, die Technologie bzw. den Quellcode der Onlineplattform abzuleiten, bei welchem es sich nicht um Open Source handelt; 
    • jede Nutzung, welche den Betrieb der Onlineplattform behindert oder unangemessen belastet; 
    • die Verwendung von automatisierten Methoden, um auf die Daten zuzugreifen, Kontakte hinzuzufügen oder herunterzuladen und Nachrichten zu senden oder umzuleiten. 
    • jede Nutzung, welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung einen Missbrauch darstellt. 
  • 13.2. Nutzer haften der ABA für sämtliche Schäden, welche Nutzer durch missbräuchliche oder sonst rechtswidrige Nutzung der durch die ABA zur Verfügung gestellten Onlineplattform verursachen.

 

14. Verantwortlichkeit des Nutzers

  • 14.1. Jeder Nutzer ist für den Inhalt der von ihm auf der Onlineplattform veröffentlichten Daten, Dateien und sonstigen Informationen selbst verantwortlich.
  • 14.2. Sollte die ABA wegen unrichtiger oder gar rechtswidriger Angaben eines Nutzers oder missbräuchlicher oder sonst rechtswidriger Nutzung der „WORK IN AUSTRIA Talent Hub“-Onlineplattform von anderen Nutzern der Onlineplattform, von Dritten oder von Behörden in Anspruch genommen bzw. belangt werden, hat der betreffende Nutzer die ABA schad- und klaglos zu halten, d. h. der ABA sämtliche Schäden und sonstigen Nachteile zu ersetzen.

 

15. Löschen von Daten, Sperre

  • 15.1. Die ABA ist jederzeit berechtigt, von Nutzern hochgeladene Daten von der Onlineplattform zu nehmen bzw. Profile und den Zugriff von Nutzern vorübergehend oder auch dauerhaft zu sperren; dies insbesondere in den folgenden Fällen: bei falschen Angaben bei der Registrierung; bei missbräuchlicher Nutzung der Onlineplattform (Punkt 13.);
    • bei Vorliegen eines Grundes, der unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der ABA die fortgesetzte Onlineplattformnutzung durch jenen Nutzer, der für den Grund verantwortlich ist, unzumutbar macht; 
    • wenn der Nutzer im Zuge der Nutzung störende oder für die Bereitstellung der Onlineplattform sicherheits- oder betriebsgefährdende oder für Dritte belästigende oder gar schädigende bzw. nachteilige Verhaltensweisen an den Tag legt; 
    • bei teilweiser oder gänzlicher Einstellung des Betriebes der Onlineplattform. 
  • Der Nutzer hat der ABA sämtliche Kosten einer von ihm zu verantwortenden Sperre zu ersetzen und die ABA im Fall etwaiger Verstöße gegen diese Nutzungsbedingungen überhaupt schad- und klaglos zu halten. 

 

16. Gewährleistungs-, Haftungsausschluss

  • 16.1. Die unentgeltlich eingeräumte Nutzung der Onlineplattform besteht darin, Daten und Informationen oder Dateien, die Nutzer zu den Zwecken der Onlineplattform hochladen (im Folgenden kurz Unterlagen genannt), einzusehen und bestimmungsgemäß zu verwenden.
  • 16.2. Die ABA ist nicht verpflichtet, hochgeladene Unterlagen auf inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Fehlerfreiheit oder Vollständigkeit zu prüfen. Für Unrichtigkeit oder etwaige Rechtswidrigkeit von Unterlagen haftet die ABA nicht, vielmehr erfolgt die Verwendung der Unterlagen durchwegs auf eigenes Risiko der Nutzer.
  • 16.3.Die ABA distanziert sich ausdrücklich von solchen allenfalls durch Nutzer hochgeladenen Daten, Informationen und Dateien, welche gegen gesetzliche und/oder vertragliche Beschränkungen oder Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Derartige Daten kann die ABA umgehend ohne weitere Korrespondenz jederzeit löschen.
  • 16.4. Die ABA erbringt keine Vermittlungsleistungen.
  • 16.5. Gewährleistung und Haftung (Schadenersatz) der ABA werden aufgrund der Unentgeltlichkeit der Onlineplattformnutzung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  • 16.6. Für den Fall, dass die ABA aufgrund zwingenden Rechts unabdingbar ausnahmsweise dennoch haften muss, gilt Folgendes: Die ABA haftet nur für Vorsatz, überdies, sofern diese vom Nutzer bewiesen wird, für grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die ABA keinesfalls. Die ABA haftet zudem nicht für reine Vermögensschäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen und immaterielle Schäden, darüber hinaus nichtfür Schäden aus Ansprüchen Dritter und dergleichen. Schadenersatzansprüche verjähren, wenn sie der Nutzer nicht innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in welchem er vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend macht, längstens allerdings nach Ablauf von drei Jahren ab dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß).

 

17. Einsichtsrecht, Datenverwendung, Statistik

  • 17.1. Die ABA kann für Zwecke des Betriebs der Onlineplattform, für deren technische und inhaltliche Optimierung bzw. Weiterentwicklung, etwa für die Entwicklung und Umsetzung von Updates und Upgrades sämtliche von Nutzern auf die „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“-Onlineplattform hochgeladenen Daten und Informationen, einschließlich aller personenbezogenen Daten und Informationen einsehen und für die genannten Zwecke ohne Einschränkung verwenden.
  • 17.2.Die Nutzer nehmen genehmigend zur Kenntnis, dass die ABA sämtliche hochgeladenen Daten, Informationen und Dateien statistisch auswerten und in anonymisierter Form die Auswertung etwa für Berichtszwecke und dgl. verwenden darf.

 

18. Verfügbarkeit, Einstellung der Onlineplattform

  • 18.1. Die Nutzung der Onlineplattform erfolgt über das Internet, auf dessen Verfügbarkeit die ABA keinen Einfluss hat. Die ABA leistet generell keine Gewähr für eine bestimmte Verfügbarkeit.
  • 18.2. Die ABA behält sich vor, das äußere Erscheinungsbild und/oder die dahinterliegende Technik oder die Funktionalitäten der „WORK IN AUSTRIA TALENT HUB“-Onlineplattform jederzeit zu ändern, zu ergänzen oder zu kürzen oder den Betrieb der Onlineplattform zeitweise oder endgültig einzustellen sowie in diesem Zusammenhang hochgeladene Daten, Informationen undDateien zu löschen, ohne dass daraus der Nutzer Rechtsfolgen ableiten kann, zumal die ABA nicht verpflichtet ist, von Nutzern hochgeladene Daten und Informationen zu speichern oder weiterhin anzuzeigen. Die ABA bietet keinen Speicherdienst an. 
  • Darüber hinaus verweisen wir auf den Verhaltenskodex zur Nutzung des WORK in AUSTRIA TALENT HUBs unter folgendem Link: https://www.workinaustria.com/talenthub-verhaltenskodex/

     

19. Rechtwahl, Gerichtsstand

  • Es gilt österreichisches materielles Recht. Gerichtsstand ist ausschließlich Wien.
Zur Hauptnavigation
Cookies & Datenschutz

Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass wir Ihnen das beste Erlebnis auf unserer Website bieten. Erfahren Sie mehr in unserem Datenschutzerklärung .